Deutschland gilt als Wirtschaftsnation schlechthin. Jedoch existieren immer noch Regionen, die wirtschaftlich strukturschwächer sind als andere. Um diese Ungleichheiten zu beseitigen, werden sie durch gezielte Förderung unterstützt.

Das zentrale Instrument der Regionalförderung ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.

Die Förderung erfolgt ausschließlich in ausgewählten Gebieten mit Strukturproblemen. Diese wurden nun für die Förderperiode vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 ebenso wie die Aufteilung der GRW-Bundesmittel auf die Länder neu festgelegt. Neben der Schwerpunktregion Ostdeutschland gehören auch Teile Nordrhein-Westfalens und Rheinland-Pfalz zu den ausgewiesenen Fördergebieten mit maximalen Fördersätzen von bis zu 50% - je nach Größe und Standort des Unternehmens. 

Dabei kann die finanzielle Förderung auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Möglich sind nichtrückzahlbare Zuschüsse. Aber auch zinsgünstige Förderdarlehen zu attraktiven Konditionen und Bürgschaften, die fehlende Sicherheiten ersetzen können, werden im Rahmen der GRW gewährt. Nach jetziger Planung wird der Bund mehr als 635 Mio Euro in den nächsten Jahren dafür bereitstellen.

Welche Vorhaben mit dem Zuschuss finanziert werden können, welche Voraussetzungen gelten und wie genau die Förderung in Ihrer Region aussieht, wissen unsere Spezialisten vor Ort in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt, München und Stuttgart.