Stellen Sie Ihre Förderanträge schnellstmöglich!

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.11.2023 eine wegweisende Entscheidung getroffen: Die rund 60 Mrd. Euro, die der Bund ursprünglich für Coronahilfen vorgesehen hatte, dürfen nicht für diverse Klimaschutzprojekte verwendet werden! Die Folgen für verschiedene geplante Ausgaben des Bundes sind gravierend.

Experten und auch wir von der REM CAPITAL AG gehen jedoch davon aus, dass wichtige Förderungen im Gebäudesektor voraussichtlich nicht von den Streichungen betroffen sein werden. Ganz sicher ist das jedoch nicht.
 
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sicherte zunächst nur die Einhaltung der bereits gegebenen Förderzusagen aus dem Klima- und Transformationsfonds zu. Nach bisherigem Stand wären die Förderung klimafreundlicher Neubau (KFN) bei gewerblichen Bauten und auch das wohnwirtschaftliche Förderprogramm nicht von den Einschränkungen infolge des Gerichtsurteils betroffen. Das kann sich jedoch rasch ändern.
 
Daher unsere dringende Empfehlung an alle potenziellen Antragsteller: Nutzen Sie die Chance und stellen Sie Ihre Anträge zur Förderung Ihrer Bauvorhaben so schnell wie möglich!
Es ist nicht auszuschließen, dass es bei manchen Programmen nun auf jede Stunde ankommt.
 

+++ UPDATE 23.11.2023 +++

Die KfW hat aufgrund des jüngsten Karlsruher Haushaltsurteils vorläufige Antrags- und Zusagestopps für vier Wohn- und Bauprogramme verhängt. Ab sofort können in Abstimmung mit dem Bundesbauministerium keine Anträge mehr gestellt und bereits eingereichte Anträge vorläufig nicht mehr zugesagt werden. Diese Maßnahme betrifft Programme wie "Altersgerecht Umbauen" und das kommunale Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung". Zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse dieser Programme bleiben jedoch unberührt.
 
Die KfW prüft zudem, ob weitere Programme von der Entscheidung betroffen sein könnten. Diese Entwicklungen sind eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt hat. Die genauen Auswirkungen auf den regulären Haushalt sind noch unklar, und das Finanzministerium hat vorsorglich Zusagen aller Ministerien für kommende Jahre im Haushalt gesperrt.

 

+++ UPDATE 14.12.2023 +++

Sofortiger Antragsstop: Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297), Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298), Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)

Bereits zugesagte Förderdarlehen und gültige Sofortbestätigungen in den oben genannten Produkten sind von diesem Antragsstopp nicht betroffen.
 
Nach derzeitigem Stand ist geplant, dass Anträge in den vorgenannten KFN-Produkten ab Anfang des Jahres 2024 wieder möglich sind.


Melden Sie sich gerne, auch kurzfristig und verlieren Sie keine Zeit.
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